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Elektrische Prüfung: Schweißgeräte regelmäßig kontrollieren

Schweißgeräte regelmäßig kontrollieren

Wie für alle anderen elektrischen Betriebs- bzw. Arbeitsmittel ist auch eine  Prüfung der benutzten Schweißgeräte vorgeschrieben, um höchstmögliche Arbeitssicherheit in Unternehmen sicherzustellen. Wir von teSi System sind bereits seit über 25 Jahren im Geschäft und stehen Ihnen sowohl für eine Beratung als auch für eine Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß der in der DGUV festgelegten Vorgaben zur Verfügung. Informieren Sie sich nachfolgend über alles, was mit der Kontrolle inklusive
Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten zusammenhängt.

    Worauf muss ich bei der Prüfung von Schweißgeräten achten?

    Bei der Prüfung von Schweißgeräten ist vor allem zu beachten, dass diese nicht gemäß DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702) zu erfolgen hat.
    Hier gelten gemäß DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 spezielle Anforderungen, die in der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 500 sowie der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“ festgelegt sind.

    Sie haben Fragen zur Prüfung von Schweißgeräten?

    Nehmen Sie am besten noch heute mit uns Kontakt auf!

    Wie läuft die Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten ab?

    Für die regelmäßige Besichtigung und Prüfung, auch Wiederholungsprüfung, für Schweißgeräte ist eine
    feste Reihenfolge vorgesehen:

    • Sichtprüfung: Hier werfen die befähigten Personen einen genauen Blick auf das Schweißgerät und
      seinen Zustand sowie die Beschaffenheit von Anschlüssen und die Eignung des Einsatzortes mit all
      seinen Rahmenbedingungen. Sind hier bereits Schäden am Gerät oder andere Risiken erkennbar,
      können diese umgehend behoben werden.
    • Elektrische Prüfung: Mithilfe von modernen Messgeräten werden verschiedene Werte des Gerätes
      ermittelt. Dazu gehören der Schutzleiter-, der Isolationswiderstand und der Sondenstrom der
      Schweißstromausgänge. Darüber hinaus sind der Sondenstrom der berührbarleitfähigen Teile, der
      Differenzstrom und die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom zu messen.
    • Funktionsprüfung: Das Gerät durchläuft einen Testlauf. Hiermit wird sichergestellt, dass es wie
      gewünscht arbeitet. Für die Funktionsprüfung nach einer Reparatur des Werkzeugs liegt der Fokus
      auf verschiedenen Faktoren wie der Ein- und Ausschaltvorrichtung, der
      Spannungsminderungseinrichtung, dem Gasmagnetventil sowie der Melde- und Kontrollleuchten.
    • Dokumentation: Sämtliche Einzelschritte und deren Ergebnisse bzw. Erkenntnisse sind
      genauestens zu dokumentieren und in Form eines Prüfprotokolls zu vermerken. Die Messwerte der
      Prüfung Ihrer Schweißgeräte erhalten Sie im Nachgang von uns als PDF. Für Inventurlisten können
      Sie bei uns zudem eine Excel-Tabelle anfragen, bei der allerdings keine Messwerte vermerkt sind.

    Für alle Fragen rund um die Prüfung Ihrer Schweißgeräte stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Seite.

    Was passiert nach der Prüfung der Schweißgeräte?

    Verläuft die Prüfung der Schweißgeräte erfolgreich, erhält jedes Exemplar eine Prüfplakette. Sie bestätigt die
    bestandene Prüfung und zeigt an, von welchem Dienstleister diese durchgeführt wurde. Darüber hinaus gibt
    sie den Monat und das Jahr an, in dem die nächste Wiederholungsprüfung stattfinden soll.

    Bei der Feststellung von Mängeln und dem daraus resultierenden Nichtbestehen der Prüfung, wird das
    Gerät außer Betrieb genommen. Es erfolgt eine Kennzeichnung mit einem Warnschild, dass das
    Schweißgerät gemäß DIN VDE aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden darf. Wir von teSi
    System informieren Sie als Auftraggeber bzw. Ihre verantwortliche Sicherheitsfachkraft umgehend, um das
    weitere Vorgehen (z. B. die Reparatur des Werkzeugs) abzustimmen.

    Wann und was muss in meinem Unternehmen geprüft werden?

    Als langjährig erfahrener Experte steht Ihnen teSi System gerne zur Verfügung, wenn es um die Prüfung von
    Schweißgeräten oder anderen elektrischen Betriebsmitteln geht. Wir beraten Sie und erarbeiten die
    geeigneten Maßnahmen für Ihren individuellen Fall. Zudem agieren wir auch operativ und führen die
    Kontrolle elektrischer Arbeitsmittel gemäß Vorschrift durch. Lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns
    beraten und stellen Sie uns eine Anfrage – wir freuen uns auf Sie!