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DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4): Schweißgeräte prüfen

Schweißgeräte regelmäßig kontrollieren
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in einem Unternehmen regelmäßig einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter im Umgang mit den Geräten, Anlagen und Maschinen zu erhöhen. Für die Prüfung von Schweißgeräten legt die DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 entsprechende Anforderungen fest. Weitere Regelungen im Hinblick auf die Schweißgeräteprüfung sind in der DGUV Information 209-010  (Bisher  BGI 553) verankert.

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Wie läuft die Prüfung von Schweißgeräten nach Norm ab?

Für die Durchführung der Prüfung von Schweißgeräten nach DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 gilt die Abfolge der Betriebssicherheitsprüfung. Diese teilt das Verfahren wie folgt auf:

  • Sichtprüfung:
    Es erfolgt eine genaue Betrachtung des Schweißgeräts. Hierbei sollen äußerliche Beschädigungen, die auf eine Fehlfunktion hinweisen oder diese verursachen können, frühzeitig festgestellt und behoben werden. Des Weiteren gilt es, den Einsatzort des Gerätes und dessen Eignung zu untersuchen.
  • Messprüfung:
    Bei der Messprüfung (auch elektrische Prüfung genannt) werden verschiedene Werte des Schweißgerätes geprüft. Hierzu zählen zum Beispiel der Isolationswiderstand, der Schutzleiterwiderstand, der Berührungsstrom sowie die Leerlaufspannung zwischen Gleich- und Wechselstrom. Für diese Prüfung setzen wir bei teSi System auf moderne Messgeräte.
  • Funktionsprüfung:
    Das Gerät wird testweise in Betrieb genommen, um sicherzustellen, dass es einwandfrei arbeitet. Darüber hinaus gilt es bei diesem Prüfungsteil, Faktoren wie die Melde- und Kontrollleuchten, die Vorrichtung zum Ein- und Ausschalten sowie die Spannungsminderungseinrichtung und das Gasmagnetventil zu prüfen. All diese müssen vor der endgültigen Inbetriebnahme vollumfänglich funktionieren.

Sämtliche Werte und Ergebnisse der Einzelprüfungen sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Schweißgerät wird nur dann als betriebstauglich eingestuft, wenn sämtliche Prüfungen bestanden werden.

Was ist bei der Schweißgeräteprüfung zu beachten?

  • Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Elektrofachkraft sind in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 festgelegt.
  • Werden Mängel festgestellt, ist die verantwortliche Person im Betrieb umgehend zu informieren und der Schaden zu beheben. Im Anschluss an die Reparatur erfolgt eine weitere Kontrolle durch die Prüfkraft, um eine fehlerfreie Verwendung sicherzustellen.
  • Für die Prüfgeräte zur Messung der einzelnen Werte des Schweißgeräts gelten die Regelungen der internationalen Produktnormen IEC 61010 und IEC 61557. Hier sind sämtliche zu beachtenden Vorgaben bezüglich Sicherheit der Geräte, Genauigkeit, Einflussbedingungen und Messverfahren geregelt.

Wie geht es nach der Prüfung gemäß DIN EN 60974-4 weiter?

Werden alle Teilprüfungen bestanden und das Schweißgerät als funktionstüchtig und sicher eingestuft, erhält es einen Aufkleber, der die Schweißgeräteprüfung nach DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 bestätigt und Gefährdungen ausschließt. Auf diesem ist auch ersichtlich, wann eine Wiederholungsprüfung des Gerätes stattfinden soll. Diese Prüffrist variiert je nach Einsatzgebiet und Zustand des Objekts. Den Prüfbericht erhalten Sie von uns zeitnah in Form einer geschützten PDF-Datei. Empfohlen sind seitens BGR eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand (1x pro Quartal) sowie eine jährliche Kontrolle der geöffneten Steckverbindungen sowie der Isolation von Eingangs- und Ausgangsstrom.

teSi System: Ihr Ansprechpartner für die Prüfung von Schweißgeräten und die DIN EN 60974-4

Als langjährig tätiges Unternehmen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel stehen wir von teSi System Ihnen gerne zur Verfügung. Dabei sind wir sowohl beratend als auch ausführend tätig und unterstützen Sie in Ihrem individuellen Fall. Eine professionelle Durchführung unserer Arbeit ist uns ebenso wichtig wie eine transparente Kommunikation mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Kontaktieren Sie uns, wenn wir eine elektrische Sicherheitsprüfung in Ihrem Unternehmen durchführen sollen oder Sie weitere Informationen zur DIN EN 60974-4 (DIN VDE 0544-4) 2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 benötigen – wir sind gerne für Sie da!