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Prüfung elektrischer Arbeitsmittel durch die Experten von teSi System

Prüfen elektrischer Geräte
Suchen Sie einen Experten für die vorschriftsmäßige Prüfung elektrischer Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen? Dann sind Sie bei teSi System genau richtig. Als erfahrenes Unternehmen im Bereich der Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und V4 sowie den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stehen wir Ihnen gerne beratend oder ausführend zur Seite. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen die ortsveränderlichen Geräte in Ihrem Unternehmen.

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Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach Vorschrift

Verpflichtend ist die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel für Arbeitgeber und Betriebsinhaber nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und für kommunale Einrichtungen nach DGUV V4 (ehemals GUV-V A3). Die Anforderungen an Prüfobjekte, Prüfer, Prüffristen und weitere Rahmenbedingungen sind durch § 14 BetrSichV, TRBS 1201 und TRBS 1203 gem. DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702), sowie Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Abs. 6 BetrSichV festgelegt.
Durch die Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel soll die Sicherheit im Umgang mit diesen nachgewiesen werden. Bei Schäden durch Fehlfunktionen eines Arbeitsmittels ist der Nachweis einer fachgerechten Kontrolle durch eine befähigte Person von entscheidender Bedeutung für den Inhaber. So ist dieser rechtlich abgesichert.

Welche Geräte gehören zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel?

teSi System übernimmt die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Dazu zählen Betriebsmittel, die per Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen und nicht fest im Netz installiert sind. Ortsveränderliche Geräte sind unter anderem EDV-Arbeitsmittel wie Drucker, Computer und Anschlussleitungen sowie Steckdosenleisten und Lampen. Ebenfalls zählen Kaffeemaschinen und Wasserkocher sowie Mikrowellen, Staubsauger und dergleichen zu diesen Geräten. Auch handgeführte Geräte und elektrische Werkzeuge – etwa Bohrmaschinen, Schleifgeräte und Leitungsroller sowie andere Verlängerungen –, Labor- und Kommunikationsgeräte sind dieser Kategorie zuzuordnen. Sollten Sie nicht sicher sein, welche Geräte nach Vorschrift geprüft werden müssen, beraten wir Sie diesbezüglich gerne.

Wie läuft die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ab?

Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte gilt es, verschiedene Einzelprüfungen durchzuführen. Nur, wenn das Gerät sämtliche Einzelprüfungen besteht, wird es als voll funktionstüchtig und ungefährlich eingestuft. Die Einzelprüfungen und ihre Schritte im Detail:

  • Die Sichtprüfung stellt den wichtigsten Teil der Gesamtprüfung dar. Durch eine genaue Betrachtung des Prüfobjekts und seines äußerlichen Zustandes können Beschädigungen – und somit Gründe für mögliche Fehlfunktionen – frühzeitig festgestellt werden. Deshalb legen wir von teSi System auf diesen Prüfungsteil besonders viel Wert und wenden entsprechend viel Zeit auf. Kontrolliert werden die Beschaffenheit der Anschlussleitung, der Zustand der Isolierung und die Eignung des Einsatzortes. Wir nehmen die Sichtprüfung gründlich und gemäß der Vorschriften DGUV Vorschrift 3 und DIN EN50678, DIN EN50699 (VDE 0701-702) Abs. 5.2 vor.
  • Mit modernsten und nach Stand der Technik beschaffenen Messgeräten wird die Messprüfung durchgeführt. In dieser aktiven Prüfung ermitteln wir verschiedene Werte des elektrischen Betriebsmittels. Dazu gehören der Isolationswiderstand, der Widerstand des Schutzleiters und die Ableitströme. Mit der Ersatzleitstrom-Messmethode ist zudem ein passiver Check möglich.
  • Abschließend gilt es zu prüfen, ob das Gerät ordnungsgemäß arbeitet. Sämtliche Funktionen werden im Rahmen dieser Funktionsprüfung getestet.

Die Ergebnisse aller Einzelprüfungen werden in einem offiziellen Prüfprotokoll festgehalten. Dieses stellen wir Ihnen im Nachgang als geschützte PDF-Datei und auf Wunsch als Excel-Tabelle zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Anforderungen und rechtliche Grundlagen für die Prüfung ortsveränderliche Geräte

Die Art der Prüfung, ihr Umfang und die Frist bis zur nächsten Prüfung werden durch § 3 der BetrSichV festgelegt. Durchgeführt werden darf sie ausschließlich von einer hierzu befähigten Person. Diese muss eine elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen haben und praktische Erfahrungen mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte haben. Ebenso ist es Voraussetzung, dass die Person sich mit den aktuell geltenden Normen und Vorschriften auskennt und durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen auf dem aktuellen technischen und rechtlichen Stand bleibt.
Als erfahrener Dienstleister im Bereich der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel stehen wir Ihnen gerne beratend wie auch für die Durchführung der Prüfung zur Seite. Vertrauen Sie auf teSi System und kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!